Interventionsdienstleistungen (Privat/Gewerbe)
Nachdem wir erkannt haben welcher Alarm ausgelöst wurde, alarmieren wir unseren Sicherheitsdienst oder andere Personen bzw. Institutionen (Polizei, Feuerwehr etc.) gemäss Ihrer Vorgaben (Alarmpflichtenheft). Sollte sich einmal ein Einbrecher zutritt verschaffen obwohl Sie im Haus sind, können Sie mittels eines Überfalltasters oder einem Funkhandsender einen Überfallalarm auslösen. Wir erhalten dann Ihre Überfallmeldung und schicken in dieser voraussichtlichen Bedrohungslage sofort die Polizei zum Ort des Geschehens.
Alarmverfolgung/Intervention
Eine Alarmverfolgung wird erst dann kostenpflichtig wenn es tatsächlich zu einem Einsatz vor Ort im/am Objekt gekommen ist. Bei einem verursachten Fehlalarm erfolgt die Rücksetzung durch eins von Ihnen bestimmten Codeworts mit der Dienststelle, bis hierhin entstehen Ihnen von unserer Seite her, keine Kosten.
Alarmplan – Alarmpflichtenhef
In einem „Alarmplan“ wird aufgeführt was ein Sicherheitsdienst im Falle einer eingehenden Meldung in der Dienststelle, durchführen muss. In diesem Pflichtenheft stehen alle Kontaktdaten (Namen, Rufnummern und Codewörter) sowie die Massnahmen (Alarmverfolgung) die z.B. bei Einbruch, Überfall, Feuer etc. eingeleitet werden sollen. Die Anzahl der Vertrauenspersonen die im Falle einer Meldung benachrichtigt werden müssen, sollten in einem überschaubaren Rahmen bleiben (max.3 Personen). Die Dienstanweisungen werden in bestimmten zeitabständen mit Ihnen zusammen auf den aktuellsten Stand gehalten.
Rettungskräfte
Polizei, Feuerwehr oder Krankentransport können/werden (laut Pflichtenheft) durch uns informiert. Die eventuell anfallenden Kosten, müssen vom Verursacher respektive allenfalls von dessen Versicherung getragen werden.
Notfall Handwerker
Wenn Fenster und/oder Türen nach einem Vorfall defekt sind und die Sicherheit des Objektes nicht mehr gewährleisten, organisieren wir gemäss den Angaben im Pflichtenheft die Handwerker Ihres Vertrauens. Bis zur Fertigstellung der Arbeiten wird ein Security vor Ort bleiben. Die Verrechnung wird jeweils im Pflichtenheft geregelt.