TRUSK Security GmbH
B2B Angebote

AGB’s für Händler und Partner

Geltungsbereich

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen TRUSK Security GmbH und unseren Kunden gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Littlebit Technology AG schriftlich bestätigt werden.
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen TRUSK Security GmbH und unseren ausländischen Kunden gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Anhang (Eigentumsvorbehalt).
 

Preise

Unsere offerierten Preise gelten rein netto ab Lager in Embrach ohne Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Preisdefinitionen erfolgen normalerweise wöchentlich.
Wir behalten uns vor, Preisanpassungen jederzeit wirksam zu machen, um den aktuellen Markterfordernissen nachzukommen. Preisanpassungen erfolgen aufgrund Preisänderungen der Hersteller, veränderter Marktsituation oder Wechselkursschwankungen.
 

Zahlungskonditionen

Kreditlimiten werden von TRUSK Security GmbH festgelegt. Die Kreditlimiten werden laufend überprüft und wenn möglich nach Erhalt der entsprechenden Auskünfte dem Geschäftsvolumen angepasst.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität oder Ablehnung einer Versicherungsdeckung durch die Kreditversicherung jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
 

Garantie und Haftung

Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Reparatur, Ersatz oder auf Vergütung des Marktwertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.

Die mangelhafte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an unser Service-Center zur Instandstellung zuzustellen.

Änderungen oder Instandstellungsarbeiten die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen, sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.
 

Gewährleistungs- und Garantiefristen

Bezüglich Gewährleistungs- und Garantiefristen verweisen wir auf unsere Garantie-Konditionen.
 

Lieferung

Es ist immer unser Ziel, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.

Auf Wunsch können auch Direktlieferungen an Ihre Kunden gemacht werden. In diesem Fall brauchen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Die Verpackung unserer Lieferungen erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Ware ist in der Schweiz gegen Schäden und Verlust versichert. Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder -verlusten sind vom Besteller mit Vorbehalt anzunehmen. Vom Transporter hat er ein Protokoll erstellen zu lassen und uns dieses sofort zuzustellen. Kommt der Besteller diesen Pflichten nicht nach, fällt die Versicherungsdeckung dahin.

Reklamationen sind spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als erfüllt.
 

Lieferservice & -kosten

Bezüglich Lieferservice und Lieferkosten verweisen wir auf unsere Lieferkonditionen.
 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kloten. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Mit Ausnahme des einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehaltes ist schweizerisches Recht anwendbar.

So erreichen Sie uns:
TRUSK Security GmbH Hardhofstrasse 15 CH-8424 Embrach Switzerland
Tel.: +41 44 515 95 95 E-Mail: info@trusk-security.ch

Unser SalesTeam bedient Sie:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 17.00Uhr
24h Online Sales www.trusk-sicherheitstechnik.ch | verkauf@trusk-sicherheitstechnik.ch
Customer Service Tel. 041 515 95 95
 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der TRUSK Security GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der TRUSK Security GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die die LiTRUSK Security GmbH auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TRUSK Security GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die TRUSK Security GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die TRUSK Security GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die TRUSK Security GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräussert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulüssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort föllig. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber der TRUSK Security GmbH nicht ordnungsgemäss nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der TRUSK Security GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, tritt die TRUSK Security GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung von dem jeweiligen Vertrag zurück und ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.